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   VG Weimar, 10.09.2009 - 1 K 72/09 We   

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https://dejure.org/2009,34400
VG Weimar, 10.09.2009 - 1 K 72/09 We (https://dejure.org/2009,34400)
VG Weimar, Entscheidung vom 10.09.2009 - 1 K 72/09 We (https://dejure.org/2009,34400)
VG Weimar, Entscheidung vom 10. September 2009 - 1 K 72/09 We (https://dejure.org/2009,34400)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Thüringen, 30.06.2006 - 1 KO 564/01

    Baugenehmigung für die Errichtung von Windenergieanlagen; Baugenehmigung;

    Auszug aus VG Weimar, 10.09.2009 - 1 K 72/09
    Zur Auslegung des Begriffs "raumbedeutsam" führt das Thüringer Oberverwaltungsgericht (ThürOVG, Urteil vom 30.06.2006, 1 KO 564/01, zitiert nach juris S. 5), dessen Ausführungen sich die Kammer anschließt, aus: Als "raumbedeutsam" qualifiziert der Gesetzgeber nicht bloß Planungen und Maßnahmen, durch die Grund und Boden in Anspruch genommen wird, sondern auch solche, durch die die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflusst wird (vgl. § 3 Nr. 6 Raumordnungsgesetz (ROG).
  • VG Weimar, 09.11.2000 - 1 K 654/00
    Auszug aus VG Weimar, 10.09.2009 - 1 K 72/09
    Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal dieses Satzes ist jedoch die Raumbedeutsamkeit des Vorhabens, die lediglich in § 35 Abs. 3 Satz 2 ausdrücklich erwähnt wird (vgl. VG Weimar, Urteil vom 09.11.2000, 1 K 654/00 We, ThürVBl. 2001, 117 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 L 456/00
    Auszug aus VG Weimar, 10.09.2009 - 1 K 72/09
    Hierzu führt das OVG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 12.12.2002 - 2 L 456/00 - Juris) aus:.
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus VG Weimar, 10.09.2009 - 1 K 72/09
    Wann das Merkmal der Raumbeeinflussung erfüllt ist, ist eine Frage der Würdigung des Einzelfalles (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. August 2002 - 4 B 36.02 - BRS 65 Nr. 96).- Die Raumbedeutsamkeit bereits einer einzelnen Windenergieanlage kann sich insbesondere aus ihren Dimensionen (Höhe, Rotordurchmesser), aus ihrem Standort oder aus ihren Auswirkungen auf bestimmte Ziele der Raumordnung (Schutz von Natur und Landschaft, Erholung und Fremdenverkehr) ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33 NVwZ 2003, 738.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2001 - 8 S 1306/01

    Raumbedeutsamkeit eines Vorhabens iSd BauGB § 35 Abs 3 S 2

    Auszug aus VG Weimar, 10.09.2009 - 1 K 72/09
    Da bei jeder Errichtung eines neuen Bauwerks Raum im Sinne einer Inanspruchnahme eines Stücks der Erdoberfläche beansprucht wird, muss ein Vorhaben, das als raumbedeutsam angesehen werden soll, jedenfalls eine über den unmittelbaren Nahbereich hinausgehende Auswirkung aufweisen (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.07.2001, 8 S 1306/01, NuR 2001, 699).
  • BVerwG, 02.08.2002 - 4 B 36.02

    Voraussetzungen für eine Grundsatzrevision; Privilegierung von Windenergieanlagen

    Auszug aus VG Weimar, 10.09.2009 - 1 K 72/09
    Wann das Merkmal der Raumbeeinflussung erfüllt ist, ist eine Frage der Würdigung des Einzelfalles (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. August 2002 - 4 B 36.02 - BRS 65 Nr. 96).- Die Raumbedeutsamkeit bereits einer einzelnen Windenergieanlage kann sich insbesondere aus ihren Dimensionen (Höhe, Rotordurchmesser), aus ihrem Standort oder aus ihren Auswirkungen auf bestimmte Ziele der Raumordnung (Schutz von Natur und Landschaft, Erholung und Fremdenverkehr) ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33 NVwZ 2003, 738.
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